Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Vertragspartner ist die CovidCare KG
Walfischgasse 11/8 1010 Wien

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil für alle Leistungen sowie Verträge, die mit der CovidCare KG und Ihren Kunden abgeschlossen werden.

Mit der Auftragserteilung an die CovidCare KG gelten die AGB als anerkannt.

Die Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung und zwar auch dann nicht, wenn von der CovidCare KG im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird oder der Kunde erklärt, nur zu seinen Bedingungen einen Vertrag schließen zu wollen.

Die AGB können in ihrer jeweils gültigen Fassung unter dem Link eingesehen, dort ausgedruckt und, oder lokal auf einem geeigneten Datenträger gespeichert werden.

Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote der CovidCare KG sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Einladung zur Angebotsstellung dar.

Der Vertragsabschluss kommt mit einer Bestätigung des Untersuchungsauftrags in einem Online Prozess über E- Mail mit CovidCare KG zustande.

Rücktritt oder Kündigungsrechte

Etwaige Kündigungs- und Rücktrittsrechte der Parteien im Hinblick auf einen Vertrag zur Durchführung und Auswertung und alle damit einhergehenden Leistungen eines Antigen-Tests sind ausgeschlossen.

Leistung Lieferung

Von der Leistungspflicht umfasst sind die logistische Beratung, Planung und die Durchführung und Auswertung der SARS-CoV-2 Tests.

Durchführung und Auswertung der Antigen- Tests:

Die CovidCare KG führt Antigenschnelltests – bzw. PCR Tests zur Kontrolle von einer SARS-CoV-2 Erkrankung durch. Die Tests werden fachgerecht entsprechend den Herstellervorgaben durch geeignetes und geschultes Personal in Leitung eines Arztes durchgeführt.

Testergebnis

Die voraussichtliche Bearbeitungszeit, der zur Anwendung kommenden Tests, beträgt bei den Antigen-Schnell-Tests in der Regel 15 Minuten. Bei den PCR Tests liegt die Auswertungsdauer in der Regel bei 24 Stunden. Das Testergebnis wird sodann von einem auf Honorarbasis beschäftigten Arzt für die CovidCare KG befundet.

Im Hinblick auf das Testergebnis ist folgendes zu beachten:

  • Die Antigen- Schnelltests sind nicht mit einem PCR Test vergleichbar.
  • Kein Antigen-Test hat eine hundertprozentige Sensitivität, weshalb aufgrund eines negativen Antigen- Tests eine Erkrankung nicht völlig ausgeschlossen werden kann.
  • Bei Vorliegen eines positiven Antigen-Schnell-Tests wird dringend zu einem PCR Test sowie einer häuslichen Quarantäne geraten.

Die Test Ergebnisse werden dem Kunden nach der Auswertung schriftlich übergeben.

Zahlungsmodalitäten

Die zwischen CovidCare KG und dem Kunden vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.

Haftungsausschluss

Die CovidCare KG übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit Ihrer Ergebnisse.

Die CovidCare KG haftet generell nicht für Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Insbesondere haftet die CovidCare KG nicht für:

  • Verletzungen im Mund- Rachen- und Nasenbereich die durch die fachgerechte Durchführung von Antigen- Tests entstehen.
  • Schäden die dadurch entstehen, dass Kunden trotz eines negativen Ergebnisses innerhalb von 10 Tagen an SARS-CoV 2 erkranken.
  • Schäden die dadurch entstehen, dass Kontaktpersonen einer von der CovidCare KG getesteten Personen innerhalb von 10 Tagen erkranken.

Soweit nach den vorstehenden Regelungen die Haftung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt jener Ausschluss auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter ,Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CovidCare KG.

Datenschutz

Alle Kundendaten werden unter Berücksichtigung der Datenschutzregelungen gespeichert und verarbeitet, jedoch niemals weitergegeben.

Alle Untersuchungsergebnisse werden nur an den Kunden weitergeben oder gegebenenfalls bei einem positiven Testergebnis, gemäß dem Epidemiegesetz 1950 an die zuständigen Behörden weitergegeben.

Der Kunde bestätigt, dass er von sämtlichen zu testenden Personen die entsprechenden Zustimmungserklärungen zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingeholt hat, bzw. selbst einstimmt.

Schlussbestimmungen

Sollte eine der vorstehenden Regelungen oder eine einzelvertragliche Regelung unwirksam sein, oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem Willen der Parteien am Nächsten kommt.